Ein Hemmnis für die Ansiedlung neuer Einkaufsläden, Arztpraxen oder Gaststätten in der Innenstadt soll beseitigt werden: Nutzungsänderungen sind oftmals damit verbunden, dass zusätzliche Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Diese bislang bestehende Verpflichtung ist jedoch praktisch nicht möglich oder macht die Vorhaben unrentabel.

"Die CDU setzt sich dafür ein, dass die Stadtmitte von Bensheim ein Anziehungspunkt bleibt. Aktuell sind einige bauliche Maßnahmen vorgesehen, die ihre weitere Entwicklung befördern sollen. Zum Beispiel die Umgestaltung der Lauter zwischen Mittelbrücke und Rinnentor oder des Umfelds am Nibelungenbrunnen“, sagt Stadtverordnete Petra Jackstein.

Damit diese Investitionen positiv wirken können und die Innenstadt insgesamt belebt wird, müssen auch leerstehende Geschäftsräume neu genutzt werden. Die Ansiedlung von zum Beispiel Einkaufsläden, Cafés oder Büros lässt sich erleichtern, indem die Stellplatzsatzung für den Bereich der Stadtmitte geändert wird.

Im Falle einer Nutzungsänderung ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob für die neue Nutzung ein anderer Stellplatzschlüssel gilt als für die vorherige. Laut gültiger Satzung müssen dann zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück selbst untergebracht werden.

„In aller Regel ist in der Altstadt dafür schlicht keine Fläche vorhanden“, erklärt CDU-Stadtverordneter Feridun Bahadori. „Gerade bei kleineren inhabergeführten Läden und Gastronomiebetrieben führen notwendige Ablösezahlungen dazu, dass geplante Vorhaben aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden können.“

Die Stellplatzsatzung enthält bisher allein die Möglichkeit, nachzuweisende Stellplätze durch die Zahlung von festgelegten Geldbeträgen abzulösen, soweit es nicht möglich ist, diese auf dem Baugrundstück nachzuweisen. Im Bereich der Altstadt beträgt der Ablösebetrag für einen Stellplatz rund 4.000 Euro

Die Christdemokraten befürworten den Vorschlag des Magistrats, bei bestimmten Nutzungen, die in bestehenden Gebäuden untergebracht werden sollen, künftig auf einen Stellplatznachweis zu verzichten. Dann wären auch keine Ablösezahlungen mehr erforderlich. Für den Einzug neuer Läden in der Erdgeschosszone sollen sich dadurch günstigere Perspektiven ergeben.

« Standort für neue Kindertagesstätte in den westlichen Stadtteilen Bäume am Meerbachsportplatz erhalten »