Der „Schorschblick“ soll zentraler Punkt bei der Neugestaltung des Marktplatzes sein. Ergebnis des Bürgerdialogs war, die Sichtbarkeit der Fassade der Stadtkirche St. Georg beizubehalten, die sich nach Abbruch des Hauses am Markt ergeben hat. Genau dies wurde jetzt eins zu eins als Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs beschlossen.

Angesichts der großen Zustimmung in der Bevölkerung zu diesem Ziel, will die CDU-Fraktion dafür sorgen, dass es beim anstehenden Wettbewerb und schließlich der Umsetzung beachtet wird. Im Gegensatz dazu steht die Position, die die Bürger für Bensheim (BfB) vertreten, wie die Christdemokraten in einer Pressemitteilung feststellen.

„Im Bürgerdialog zum Marktplatz der Zukunft wurden von den Teilnehmern unterschiedliche Vorstellungen zur Gestaltung geäußert, gerade weil es ein offener Prozess war“, erklärt Fraktionsvorsitzender Markus Woißyk. „Als größter gemeinsamer Nenner ergab sich der volle, unverbaute Schorschblick vom Standort an der Hauptstraße aus.“

Wenn die BfB nun eine der genannten Optionen, nämlich den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes vor der Kirche, herausgreife, bei dem nur die Fassade ab der Rosette sichtbar bliebe, nenne sie lediglich eine der eingebrachten Meinungen. Weder könne diese aber einen Konsens darstellen noch zeuge es von ausgeprägter Bereitschaft zur Bürgerbeteiligung, wie die Union anmerkt und ergänzt: Vielmehr handele es sich um die seit längerem von der BfB verfolgte Position, auf der sie nun beharre.

Damit unterstützt sie das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ebenso wenig wie den mehrheitlich gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der für einen Fortgang des Prozesses zur Neugestaltung des Marktplatzes sorgt. Der Antrag der BfB, zwei Geschosse für das neue Gebäude in der Ausschreibung zu nennen, wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt, nur sie selbst votierte dafür. Dass sie nun ankündigt, das - noch gar nicht bekannte - Ergebnis des Wettbewerbs nicht akzeptieren zu wollen, sei eine starrsinnige Vorfestlegung.

Nicht nachvollziehbar ist die Kritik der Wählergemeinschaft an den Eckpunkten für den städtebaulichen Wettbewerb nach Auffassung der CDU, weil diese gar keine Festlegung zur Anzahl der Geschosse enthalten. Festgelegt wurde lediglich ein „Neubau an der Ostseite des Marktplatzes“ und der - auch künftig mit Gebäude - einzuhaltende „Schorschblick“. Die so umschriebene Bebauung soll die Möglichkeit für Gastronomie mit Außenbestuhlung bieten, um eine Belebung des Markplatzes zu erreichen.

„Für den städtebaulichen Wettbewerb müssen eindeutige Kriterien formuliert werden, damit die Vorschläge der Planer miteinander vergleichbar sind“, erklärt CDU-Stadtverordneter Feridun Bahadori. „Während der Dialogprozess ergebnisoffen war, sind die Rahmenbedinungen für die städtebauliche Entwicklung nun festgelegt. Dies entspricht dem Beschluss zum Vorgehen, dem auch die BfB zugestimmt hatte.“

Aus der Entscheidung im vergangenen September, den Neubau des Hauses am Markt auszusetzen, ergibt sich, dass damit die Vereinbarungen mit den vorgesehenen Mietern nicht eingehalten werden können. Während sich zuvor niemand sonderlich für die Inhalte der Verträge interessiert hat, sucht unter anderem die BfB jetzt nach Kritikpunkten, wie die CDU mit Erstaunen feststellt.

Als politisch motiviertes Manöver erweist sich das wiederholte Stellen von Fragen, das offenbar eher öffentliche Aufmerksamkeit - durch einen offenen Brief - als Aufklärung in der Sache - durch Beratung in den Gremien - bewirken soll. Denn die schriftlichen Fragen, die die FWG zur jüngsten Stadtverordnetensitzung an den Magistrat gestellt hatte, wurden schon vollständig beantwortet.

Demnach hat die Firma, die als Vertragspartner der MEGB auf Seiten des Cafés steht, einzelne Schadenspositionen genannt. Weitergehende Aussagen habe sie zunächst nicht getroffen, da sie am Standort am Marktplatz weiterhin interessiert sei und das weitere Verfahren abwarten wolle. Regelungen für den Fall der Einstellung des Bauverfahrens beinhaltet der Vertrag nicht.

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